Martin Brandt's ancestors
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Tuve von Bremen

1a) 1b) (fm mm mf ff fm mf mm ff f)
Mannrichter och råd.
Father: Tuve von Bremen (- 1489)
Property Engdes, Klein-St. Marien, Wierland, Livland
Property Ottenküll, Klein-St. Marien, Wierland, Livland
Deadbetween 1552 and 27 Jun 1555 1) 1432.
Wolmar Brummer verpfändet Tuve Bremen's Erben einen Heusehlag auf 12
Jahre, den 27 Juni(?) 1555.

Ich Wolmar Brummer zu Tammikhas, Wolmar's Sohn, thue kund
etc., dass ich von den Vormündern des Erben des sel. alten Tuve Bremen zu
Engediss zu voller Genüge empfangen habe in der gemeinen Bezahlung zu
Reval d. J. 800 Mk. Rig., für welche 800 Mk. Rente ich den Erben zu Enge-
diss überlassen und eingeräumt habe zu 12 Jahren einen Heuschlag, an der
Kerli'schen Scheidung belegen, mit einem "Driske" denselben zu mähen, und
nicht zu ackern, welchen Heuschlag die gedachten Erben wahrend der 12 Jahre
für die Rente zu räumen, zu mähen und zu gebrauchen Macht haben sollen.
Nach Ablauf der 12 Jahre soll Einer dem Andern nach alter Geowhnheit ein
halb Jahr zuvor kündigen, und dann soll ich den Erben oder dem Vorzeiger die-
ses Briefes mit meinem Willen schuldig sein, die Hauptsumme ohne Rente etc.
wiederum zu entrichten, und die Erben, mir den Heuschlag und "Drisk" wieder
einzuräumen etc., und alles Obberührte stät, fest und unverbrüchlich zu halten,
bei Ehren, Treuen und gutem, festen Christlichen Glauben. Besiegelt vom Aus-
steller. Geg. im J. 1555, Donnerstags, in der gemeinen Bezahlung zu Reval.


Das Orig. anf Perg. ebendas.
Family with Anna Tuve (- >1540)
Notes
till Ottenkull och Engdes


1154.
Tuve Bremen theilt sich mit seinen Söhnen Johann und Tuve in seine Güter Ottenküll und Engedes etc., im J. 1540.


Zu wissen etc., dass ich Tuve Bremen, Tuven's Sohn mit, meinen beiden
Söhnen Johann and Tuve Bremen, übereingekommen, und mich, sammt meiner
etc. Hansfrau Anna Tuve, vorab und ins erste besorgt, und darnach die Gebrüder,
meine beiden Söhne, freundlich von einander getheilt, in der nachstehenden Weise.


Erstens will ich und meine Hausfrau Anna Tuve zu unsern Tagen obenab be-
halten das Dorf zu Unyküll, die Mühle zu Megentacken und das Gesinde zu
Sossalle, gelegen in Allentaken im Kirchspiel zu Geve, und die 1500 Mk.,
die mein Sohn Johann noch empfangen soll von seiner Frau Mitgabe, sollen auch
bei Anna Tuve und mir zu unsern Tagen bleiben. Mein Sohn Johann soll haben
und behalten für sich und s. E. den Hof zu Ottenküll, mit dem Dorfe zu Ha-
vespee, das Dorf zu Eyppen, die Hofstätte zu Leppever, das Dorf zu Lep-
pever und die mittelste Mühle, frei und quitt, ohne jegliche Beschwerung, mit
allen ihren Landen etc., und soll auch zum Hofe zu Ottenküll die freie Fi-
scherei in der See gemeinsam behalten, und der Stauteich (stowdyck), genannt
Moragerve, soll ganz frei nach Ottenküll bleiben. Mein Sohn Tuve soll ha-
ben für sich und s. E. den Hof zu Engedes, das Dorf zu Engedes, das Dorf
zu Rassel, die Mühle zu Jeremynk und den Krug zu Pyrlapas, frei und
quitt etc. So will ich und meine Hausfrau Anna Tuve mit meinem Sohne Tuve
bleiben im Hofe zu Engedes unsere Tage lang; dafür sollen Tuve und s. E.
wiederum freie Rödung in des Dorfes Mark zu Unyküll und die freie Fischerei
in dem Mühlenteiche zu Megentacken haben. Da ich meinem Sohne Johann
und s. E. den Busch und die Wildniss zu Ottenküll, Havespe, Typpel und
Leppever, darin ich vorhin Hof und Güter zu Engedes gemeinsam (semptlick)
gelegt, frei nach seinem Hofe zu Ottenküll und seinen Gütern gelassen, so lege
ich dagegen die Wildniss zu Kerko, die mein Sohn Johann bezahlt hat, wieder-
um frei nach dem Hofe und den Gütern zu Engedes, und auch den Heuschlag, den
ich von Peter von Tisenhusen gekauft und in Waygell gelegen, den Johann
und s. E. bezahlt, weil die Lehn- und Kaufbriefe auf meinen Namen lauten, lege
ich zu dem Hofe zu Ottenküll, bei Johann und s. E. ewig zu bleiben. Nach
meinem und meiner Hausfran Tode sollen mein Sohn Tuve und s. E. von mei-
nem hinterlassenen baaren Gelde verpflichtet sein, meinem Sohne Johann und s. E.,
mit den 1500 Mk., die ich von meines Sohnes Johann Frauen Mitgabe empfangen,
zusammengerechnet, 2000 Mk. in eine Summe wiederum geben und zukehren.
Dess soll das Dorf zu Unyküll und die Mühle zu Megentacken, auch das
Gesinde zu Sossallo an meinen Sohn Tuve und s. E. erblich fallen und bei
dem Hofe zu Engedes bleiben, mit den Bauern, die ich versetzt habe aus dem
einen Dorf in das andere, die sollen bleiben, wo sie sind, mit ihren Erben. Den
Acker, den der Müller aus der mittelsten Mühle in des Hofes Heuschlage gehacket
hat, soll er vier Jahre ohne Zehnten gebrauchen und der Früchte geniessen. Nach
Ablauf der vier Jahre soll sich der Müller des Ackers entschlagen und frei nach
dem Hofe zu Engedes, so es in des Hofes Heuschlag belegen, geniesen der
Punasmeck(?), bleiben. Der Siep Tontzydenn au dem hohen Berge soll
der mittelsten Mühle zu Schaden ungestauet bleiben; dess soll der Müller aus der
mittelsten Mühle die Brücke in seinem Hofe fertig halten, und den Miihlengästen
und einem Jeden, der da nicht bleiben will, frei vergönnen darüber zu ziehen.
Hiermit sollen meine beiden Söhne abgelegt, geschichtet und getheilt sein und zur
Ewigkeit auch liebe Brüder bleiben. Als Zeugen sind zugegen gewesen: Johann
Tuve zu Marth, mein Bruder Odert Bremen, Otto Tuve zu Kockell(?) und
Otto Tuve zu Isse. Dess znr Urk. sind dieser Briefe zwei eines Lauts von
mir besiegelt, und bei jedem der Söhne ein Brief gelassen. Geg. im J. 1540,
im Hofe zu Pues.


Beide Originale auf Perg. befinden sich, das eine in der Engdes'scbea, das andere in
der Ottenküll'schen Brieflade.


Källa: Est- und Livländische Brieflade: Eine Sammlung von Urkunden zur Adels- und Gütergeschichte Est- und Livlands in Uebersetzungen und Auszügen. Herausgegeben von F. G. v. Bunge und R. v. Toll, Volym 3


1540-05-26 är han Råd till "der Lande Harrigenn und Wirlandth"


1287.
Hermann von Brüggeney, genannt Hasenkamp, Meister D. 0. zu L.,
bestätigt dem alten Tuve Bremen das gekaufte Gut Ottenkull, nebst den Dör-
fern Eyeper und Horseper, für ihn und s. E. Geg. zu Wenden, im
J. 1547.
Das Orig. auf Perg. in der Ottenküll'schen Brieflade.


1377.
Friedrich Duker verkauft dem Tuve Bremen den Hof zu Engdes im Jahre 1552.


Friedrich Ducker, Evert's Sohn, verkauft dem Tuve Bremen den Hof zu
Engdes mit dem Dorfe zu Engdes, mit der Mühle zu Geranick (?) und
das Dorf zu Rassil, im Kirchspiel Nygenkerken belegen, desgleichen die
freie Hölzung in der Wildniss zu Kergo im Kirchspiel Katkull, für 7000 Mk.
Von dieser Summe soll Tuve Bremen zurückbehalten 600 Mk wovon., er 500
Mk. verrenten soll den Klosterjungfraucn zu Reval und 100 Mk. den Domherren
in Dorpat. Es werden noch genannt zwei Brüder: Johann und Evert Ducker.
Geg. zu Reval, im J. 1552. Der Tag ist undeutlich geschrieben.


Das Orig. befindet sich in der Engdes'schen Brieflade.


Källa: Est- und Livländische Brieflade: Eine Sammlung von Urkunden zur Adels- und Gütergeschichte Est- und Livlands in Uebersetzungen und Auszügen. Herausgegeben von F. G. v. Bunge und R. v. Toll, Volym 3
  • Sources
  • 1. Genealogisches Handbuch der Baltischen Ritterschaften, Teil: Estland, Band I
    Author: Otto Magnus von Stackelberg
    Publishing: Görlitz:1930
    • 1a. sid 2-4
    • 2b. sid 6
Last updated: 1 Aug 2017