Jürgen Lieven
1a) 1b) 1c) 1d) 2) (fm mm mf ff fm mf ff mm f and fm mm mf ff fm mm mf fm f)Father: Lüdeke Live
Property | Hellenbeck (Soinitz), Goldenbeck, Wiek, Livland | |
Property | Parmel, Goldenbeck, Wiek, Livland | |
Dead | between 1515 and 1525 3) 1c) 1d) 2) |
Married |
Nämnd 1471, till Parmel och Hellenbeck (Soinitz) i Goldenbecks socken. Levde 1515 men var död 1525.
Anno 1471 am 8. Tage nach Johannis Baptisae Tag hat Claus Kelle, Willems Sohn, sein Dorf Mördo, mit 7 haken Land und 6 Gesinden im goldenbeckschen Kirschspiel, den Brüdern Jürgen, Ludeke und Kort von Liwe, Ludekens Söhnen rigisch verkauft und übergeben.
Källa: Urkunden und Nachrichten zu einer Familiengeschichte der Barone, Freiherren, Grafen und Fürsten Lieven, sid 141
Robert von Toll, Breiflade, Bd. I, 810. Aus Engel Hartmanns estländischer Landrolle bis 1694
Jm Jahre 1515 kaufte Jürgen Live auf Parmel von Dietrich
Jxkull den hof Hellenbecke. Dietrich Jxkull hatte den Hof von Claus
Holstfer, dieser von Dietrich Taube, under der von Hans Lode gekauft.
Källa: Urkunden und Nachrichten zu einer Familiengeschichte der Barone, Freiherren, Grafen und Fürsten Lieven, sid 24
Das Original auf Pergament in Parmel. Abgekurzt
in der Brieflade von R. v. Toll, Bd. I, 921.
Wir, Johannes, von Gottes Gnaden der Kirsche zu Oesel Bischof,
bekennen und bezeugen mit sammt den Vormündern der Erben des
seel. Jürgen Live, als Dietrich Uxkull, Otto Uexkull zu Fickel, Hinrich
Metstaken, Johann Varensbeck zu Udenküll von dem einen Theil, so wie
vom anderen den ehrbaren und ehrenfesten Kersten Titfer mit sammt
seinen Freunden, als Reinhold von Ungern, Hans Maydell, Voigt in
der Wiek, Helmold Swarthoff Diedrich Varensbeck zu Heimer, und
Claus von Ungern, daß beide Parten einen freundschaftlichen Vergleich
gestiftet zwischen der von Jürgen Lieve hinterlassenen Wittwe und
ihren Erben erester Ehe.
Es behält Kersten Titer mit der obgedachten Frau den hof
Parmel mit den zugehörigen Gütern, wie sie Jürgen Lieve besessen,
vom bevorstchenden Weihnachtstage auf 7 Jahre, ohne darauf Schulden
zu machen, noch den Erben Meliorationen anzurechnen, ferner die 300 Mark
welche Jürgen Lieve ihr in seimen Testament bestimmt hat, sowie
2000 Mark, für welche Summe ihr als ein gewisses Pfand die Dörfer
Hellmeken und Seunis nach Dato der abgeschreibenen Jahre verfetzt
werden, und deren Einlösung im Termin vergestalt geschehen soll, daß
die Dörfer nach der ersten Terminzahlung geräumt werden; auch diese
Dörfer dürfen weder verschuldet nich mit Meliorationen beschwert werden.
Ferner soll Kersten mit der Frau behalten das Dorf zu Moerdo
auf Lebezeit, wie es dem Testament nach bestimmt ist, gleichfalls ohne
Schulden zu machen. Der Hof Parmel mit allen dazu gehörenden Gütern
soll die freie hölzung an Bau und Brennholtz behalten aus der Mark
Hellemecki. Die 800 Mark, welche die Erben von Hattorp noch zu for-
dern haben, sollen verbleiben zur Ausstattung der ältesten Tochter Maye.
Kersten Titver mit sammt der Frau sind verbunden, die Kinder sämmtlich
zu freien mit Kleidern, Hemden und Schuhen und solches den Erben
später nicht anzurechnen. Bei Räumung des Hofes nach 7 Jahren
sollen Kersten und die Frau in den Hof verlaßen 3 Last Roggen,
4 Last Gerste, 2 Last Malz, 1 Last hafer und den Roggen in der Erde.
Von der fahrenden habe soll die hälfte bei den Erben verbleiben; von
dem Hausgeräth, was Kersten Titfer und die Frau den Erben geben
und zu lassen gönnen wollen. Gegeben auf dem Schloße Hapsal,
Dienstags nach Christi Himmelfahrt (d. 25. May) 1525.
Källa: Urkunden und Nachrichten zu einer Familiengeschichte der Barone, Freiherren, Grafen und Fürsten Lieven, sid 27
Das Original auf Pergament in der Breiflade zu
Parmel. Von den 7 anhängenden Siegeln gehören 4
den Brüdern Live. Jm Druck auch in der Breiflade
von R. v. Toll, I, 1189.
Wir nachgennante, Wolmar Treiden, Stiftsvogt in der Wieck,
im Namen des hochwürdigen in Gott, Fürsten und herrn, herr johansen
[von Münchhausen], confirmirten Bischofs in Curland und erwählten
Administrators des Stifts Oesel, - - - Johann Varensbeke zu Uden-
kull, vollmächtiger Vormund Johann Titver und Johann Uxkull, als
geforderte freundliche Unterhändler der Kinder des Seel. Georg [Jürgen]
Live, mit diesen zugezognen Freunden, als Johann Bremen, Jürgen
Risbiter, Kersten Titver, Georg Treiden, Evert Mex und Johann Toddewen,
thun kund - - -. daß wir an unten genannten Dato nach gethaner
Bekanntschaft [Einbekenntniß, Einweihung oder Aufforderung] von Jürgen
und Heinrich Liven, welches wir uffen ["offen vor!"] den Gebrüdern
Dietrich und Johann Liven zu voller Genüge empfangen wegen des Hofes
Parmel und der Güter Parmel, Hellenbecke und Soinis zwischen den
vier Gebrüdern von Liven ihres väterlichen Erbtheils zu entscheiden ge-
halten, wie wir denn auch in Güte verglichen in nachstehender Weise.
Der älteste Bruder Georg Live und seine rechten wahren natür-
lichen ERben sollen das Gut Hellenbecke und Soinis mit allen Zube-
hörungen, im Kirschspiel Goldenbeck gelegen, wie es seel. Jürgen Live
darauf lautender Kauf- und Lehnbrief [von 1515] vermag, als sein
väterlich Anpart und Erbzahl behalten. ohne sonst etwas fordern zu
dürfen, sondern alle Ansprache; welches Jürgen Live willig angenommen
und sich dagegen verpflichtet, daß, falls er ohne wahre natürliche Leibes-
erben mit Tode abgehen würde, das Gut Hellenbecke und Soinis, wie
er es empfangen, an die anderen Brüder zurückfallen solle. Sollten auch
Jürgen oder seine Erben das genannte Gut verkaufen, verlassen oder
verpfänden wollen, so sollen sie es Heinrich, Dietrich und Johann Live
oder ihren Erben aufbieten, und sollen die dre Brüder die nächsten dann
sein, und nicht höher als 2800 Mark schätzen, welche 2800 Mark derjenige
von den Brüdern oder deren Erben, der dabei bleibt, Jürgen Live oder
seinen Eren zu geben verpflichetet sein soll. Es soll auch die Hellen-
becksche Wildniß, wie seel. Jürgen Live gehabt, an Bau- und Brennholtz
nach dem Hofe Parmen und allen zubehörigen Gütern, keines ausgenommen,
so lange einer vom Namen Liven im Hofe Parmel besitzlich, ungepfändet
und ungehindert, nach Erforderung aller Nothdurft, zu gebrauchen frei
sein, und soll keiner von den Gebrüdern ohne des andern Mitwissen und
Willen, daraus etwas zu führen vergönnen.
Heinrich Live und seine rechten wahren ERben sollen den Hof
Parmel mit allen anderen Dörfen, wie sie in ihren Gränzen und
Marken beschlossen, alle fahrende Habe, was den zwei Gebrüdern Dietrich
und Johann zu Parte geeignet, Hausgeräth und Jngedömde [=Haus-
rath, = Eingebrachtes], beweglich und unbeweglich, freiest und friedsamst
auf Kindes Kinder zu vererben, zu ewigen Zeiten besitzen, behalten und
gebrauchen. Dagegen hat Heinrich Live für sich und seine Erben zu-
gesagt Kersten Titfer, senem geliebten Stiefbruder, und seinen geliebten
Schwägern, was sie beweisen können das ihnen hinderstellig [rückständig],
besgleichen alle beweisliche Schuld und Alles was rechtlich zu bezahlen ist,
jedem im Termin, wie verheißen, zu entrichten.
Wenn solche rückständige Zahlung von Heinrich Live und seinen
Erben geleistet sind, dann soll und will Heinrich Live den beiden
Gebrüdern Dietrich und Johann Live als Theil ihrer väterliche Erbzahl
am Hofe Parmel und dessen Zubehörungen, Jedem insonderheit 2500
Mark rigisch in nachstehenden chriftlichen Terminen entrichten, als [hier
folgen die Termine]. Solche Zusafe haben die Gebrüder Diedrich und
Johann mit Dank angenommen und ihrerseith versprochen, ihn hinsichtlich
der Summe und der Termine nicht höher als angegeben zu drängen.
Falls einer von ihnen unverehelicht, ohne rechte wahre Leibeserben, Todes
abginge, sollen die überlebenden Erben ihn sämmtlich und gleich beerben.
Sollte Heinrich Lieve oder seine Erben den Hof verkaufen oder ver-
lassen wollen, so soll er denselben erst den drei Brüdern aufbieten, und
nicht höher als 13000 Mark fordern und schätzen, welche 13000 Mark
derjenige von den Brüdern oder ihren Erben, der dabei bleibt, Henrich
Liven und Seinen Erben zu geben schuldig sein soll. Hiermit sollen und
wollen alle vier Brüder geschieden sein. Zu mehrerer Urkunde besiegelt
von Wolmar Treiden, Names des Bischofs, von Johann Varensbeke,
Johann Titver und den vier Gebrüdern Liven. Jn wei Exemplaren
ausgefertigt, deren eines Jürgen, das endere Heinrich Live behält.
Gegeben im Hofe Parmel, Mittwoch nach Misericordia Domini
(d. 26 April), im Jahre 1542.
Källa: Urkunden und Nachrichten zu einer Familiengeschichte der Barone, Freiherren, Grafen und Fürsten Lieven, sid 31
Das Original in Schloß Ficke. Regeste N:o 246
Bartholomäus Taube, Mannrichter in Harrjen, bezeugt, daß als
er mit seinen Beisitzern Simon Vitink und Johann Bremen, in Vollmacht
ihres hochwürdigen Fürsten [des Ordensmeisters] Heinrich von Galen,
Gericht gehalten, Jürgen Treiden als Prinzipal und früherer Besitzer
von Sauß erschienen sei und verlangt habe, es möge dem Helmold Dücker,
Jürgen Rissbyter, Moritz Wrangel und den Brüdern Jürgen und
Johann Live darüber gerichtlich Zeugniß abgenommen werden, was
ihnen von der Grenzscheide zwischen Sauss und Carnal bekannt sei.
Jürgen Treiden wird Schwager der Brüder Live genannt. Es
folgen die weitläufigen hier gleichgiltigen Aussagen. Reval den
10. September 1555.
Källa: Urkunden und Nachrichten zu einer Familiengeschichte der Barone, Freiherren, Grafen und Fürsten Lieven, sid 36
Anno 1471 am 8. Tage nach Johannis Baptisae Tag hat Claus Kelle, Willems Sohn, sein Dorf Mördo, mit 7 haken Land und 6 Gesinden im goldenbeckschen Kirschspiel, den Brüdern Jürgen, Ludeke und Kort von Liwe, Ludekens Söhnen rigisch verkauft und übergeben.
Källa: Urkunden und Nachrichten zu einer Familiengeschichte der Barone, Freiherren, Grafen und Fürsten Lieven, sid 141
Robert von Toll, Breiflade, Bd. I, 810. Aus Engel Hartmanns estländischer Landrolle bis 1694
Jm Jahre 1515 kaufte Jürgen Live auf Parmel von Dietrich
Jxkull den hof Hellenbecke. Dietrich Jxkull hatte den Hof von Claus
Holstfer, dieser von Dietrich Taube, under der von Hans Lode gekauft.
Källa: Urkunden und Nachrichten zu einer Familiengeschichte der Barone, Freiherren, Grafen und Fürsten Lieven, sid 24
Das Original auf Pergament in Parmel. Abgekurzt
in der Brieflade von R. v. Toll, Bd. I, 921.
Wir, Johannes, von Gottes Gnaden der Kirsche zu Oesel Bischof,
bekennen und bezeugen mit sammt den Vormündern der Erben des
seel. Jürgen Live, als Dietrich Uxkull, Otto Uexkull zu Fickel, Hinrich
Metstaken, Johann Varensbeck zu Udenküll von dem einen Theil, so wie
vom anderen den ehrbaren und ehrenfesten Kersten Titfer mit sammt
seinen Freunden, als Reinhold von Ungern, Hans Maydell, Voigt in
der Wiek, Helmold Swarthoff Diedrich Varensbeck zu Heimer, und
Claus von Ungern, daß beide Parten einen freundschaftlichen Vergleich
gestiftet zwischen der von Jürgen Lieve hinterlassenen Wittwe und
ihren Erben erester Ehe.
Es behält Kersten Titer mit der obgedachten Frau den hof
Parmel mit den zugehörigen Gütern, wie sie Jürgen Lieve besessen,
vom bevorstchenden Weihnachtstage auf 7 Jahre, ohne darauf Schulden
zu machen, noch den Erben Meliorationen anzurechnen, ferner die 300 Mark
welche Jürgen Lieve ihr in seimen Testament bestimmt hat, sowie
2000 Mark, für welche Summe ihr als ein gewisses Pfand die Dörfer
Hellmeken und Seunis nach Dato der abgeschreibenen Jahre verfetzt
werden, und deren Einlösung im Termin vergestalt geschehen soll, daß
die Dörfer nach der ersten Terminzahlung geräumt werden; auch diese
Dörfer dürfen weder verschuldet nich mit Meliorationen beschwert werden.
Ferner soll Kersten mit der Frau behalten das Dorf zu Moerdo
auf Lebezeit, wie es dem Testament nach bestimmt ist, gleichfalls ohne
Schulden zu machen. Der Hof Parmel mit allen dazu gehörenden Gütern
soll die freie hölzung an Bau und Brennholtz behalten aus der Mark
Hellemecki. Die 800 Mark, welche die Erben von Hattorp noch zu for-
dern haben, sollen verbleiben zur Ausstattung der ältesten Tochter Maye.
Kersten Titver mit sammt der Frau sind verbunden, die Kinder sämmtlich
zu freien mit Kleidern, Hemden und Schuhen und solches den Erben
später nicht anzurechnen. Bei Räumung des Hofes nach 7 Jahren
sollen Kersten und die Frau in den Hof verlaßen 3 Last Roggen,
4 Last Gerste, 2 Last Malz, 1 Last hafer und den Roggen in der Erde.
Von der fahrenden habe soll die hälfte bei den Erben verbleiben; von
dem Hausgeräth, was Kersten Titfer und die Frau den Erben geben
und zu lassen gönnen wollen. Gegeben auf dem Schloße Hapsal,
Dienstags nach Christi Himmelfahrt (d. 25. May) 1525.
Källa: Urkunden und Nachrichten zu einer Familiengeschichte der Barone, Freiherren, Grafen und Fürsten Lieven, sid 27
Das Original auf Pergament in der Breiflade zu
Parmel. Von den 7 anhängenden Siegeln gehören 4
den Brüdern Live. Jm Druck auch in der Breiflade
von R. v. Toll, I, 1189.
Wir nachgennante, Wolmar Treiden, Stiftsvogt in der Wieck,
im Namen des hochwürdigen in Gott, Fürsten und herrn, herr johansen
[von Münchhausen], confirmirten Bischofs in Curland und erwählten
Administrators des Stifts Oesel, - - - Johann Varensbeke zu Uden-
kull, vollmächtiger Vormund Johann Titver und Johann Uxkull, als
geforderte freundliche Unterhändler der Kinder des Seel. Georg [Jürgen]
Live, mit diesen zugezognen Freunden, als Johann Bremen, Jürgen
Risbiter, Kersten Titver, Georg Treiden, Evert Mex und Johann Toddewen,
thun kund - - -. daß wir an unten genannten Dato nach gethaner
Bekanntschaft [Einbekenntniß, Einweihung oder Aufforderung] von Jürgen
und Heinrich Liven, welches wir uffen ["offen vor!"] den Gebrüdern
Dietrich und Johann Liven zu voller Genüge empfangen wegen des Hofes
Parmel und der Güter Parmel, Hellenbecke und Soinis zwischen den
vier Gebrüdern von Liven ihres väterlichen Erbtheils zu entscheiden ge-
halten, wie wir denn auch in Güte verglichen in nachstehender Weise.
Der älteste Bruder Georg Live und seine rechten wahren natür-
lichen ERben sollen das Gut Hellenbecke und Soinis mit allen Zube-
hörungen, im Kirschspiel Goldenbeck gelegen, wie es seel. Jürgen Live
darauf lautender Kauf- und Lehnbrief [von 1515] vermag, als sein
väterlich Anpart und Erbzahl behalten. ohne sonst etwas fordern zu
dürfen, sondern alle Ansprache; welches Jürgen Live willig angenommen
und sich dagegen verpflichtet, daß, falls er ohne wahre natürliche Leibes-
erben mit Tode abgehen würde, das Gut Hellenbecke und Soinis, wie
er es empfangen, an die anderen Brüder zurückfallen solle. Sollten auch
Jürgen oder seine Erben das genannte Gut verkaufen, verlassen oder
verpfänden wollen, so sollen sie es Heinrich, Dietrich und Johann Live
oder ihren Erben aufbieten, und sollen die dre Brüder die nächsten dann
sein, und nicht höher als 2800 Mark schätzen, welche 2800 Mark derjenige
von den Brüdern oder deren Erben, der dabei bleibt, Jürgen Live oder
seinen Eren zu geben verpflichetet sein soll. Es soll auch die Hellen-
becksche Wildniß, wie seel. Jürgen Live gehabt, an Bau- und Brennholtz
nach dem Hofe Parmen und allen zubehörigen Gütern, keines ausgenommen,
so lange einer vom Namen Liven im Hofe Parmel besitzlich, ungepfändet
und ungehindert, nach Erforderung aller Nothdurft, zu gebrauchen frei
sein, und soll keiner von den Gebrüdern ohne des andern Mitwissen und
Willen, daraus etwas zu führen vergönnen.
Heinrich Live und seine rechten wahren ERben sollen den Hof
Parmel mit allen anderen Dörfen, wie sie in ihren Gränzen und
Marken beschlossen, alle fahrende Habe, was den zwei Gebrüdern Dietrich
und Johann zu Parte geeignet, Hausgeräth und Jngedömde [=Haus-
rath, = Eingebrachtes], beweglich und unbeweglich, freiest und friedsamst
auf Kindes Kinder zu vererben, zu ewigen Zeiten besitzen, behalten und
gebrauchen. Dagegen hat Heinrich Live für sich und seine Erben zu-
gesagt Kersten Titfer, senem geliebten Stiefbruder, und seinen geliebten
Schwägern, was sie beweisen können das ihnen hinderstellig [rückständig],
besgleichen alle beweisliche Schuld und Alles was rechtlich zu bezahlen ist,
jedem im Termin, wie verheißen, zu entrichten.
Wenn solche rückständige Zahlung von Heinrich Live und seinen
Erben geleistet sind, dann soll und will Heinrich Live den beiden
Gebrüdern Dietrich und Johann Live als Theil ihrer väterliche Erbzahl
am Hofe Parmel und dessen Zubehörungen, Jedem insonderheit 2500
Mark rigisch in nachstehenden chriftlichen Terminen entrichten, als [hier
folgen die Termine]. Solche Zusafe haben die Gebrüder Diedrich und
Johann mit Dank angenommen und ihrerseith versprochen, ihn hinsichtlich
der Summe und der Termine nicht höher als angegeben zu drängen.
Falls einer von ihnen unverehelicht, ohne rechte wahre Leibeserben, Todes
abginge, sollen die überlebenden Erben ihn sämmtlich und gleich beerben.
Sollte Heinrich Lieve oder seine Erben den Hof verkaufen oder ver-
lassen wollen, so soll er denselben erst den drei Brüdern aufbieten, und
nicht höher als 13000 Mark fordern und schätzen, welche 13000 Mark
derjenige von den Brüdern oder ihren Erben, der dabei bleibt, Henrich
Liven und Seinen Erben zu geben schuldig sein soll. Hiermit sollen und
wollen alle vier Brüder geschieden sein. Zu mehrerer Urkunde besiegelt
von Wolmar Treiden, Names des Bischofs, von Johann Varensbeke,
Johann Titver und den vier Gebrüdern Liven. Jn wei Exemplaren
ausgefertigt, deren eines Jürgen, das endere Heinrich Live behält.
Gegeben im Hofe Parmel, Mittwoch nach Misericordia Domini
(d. 26 April), im Jahre 1542.
Källa: Urkunden und Nachrichten zu einer Familiengeschichte der Barone, Freiherren, Grafen und Fürsten Lieven, sid 31
Das Original in Schloß Ficke. Regeste N:o 246
Bartholomäus Taube, Mannrichter in Harrjen, bezeugt, daß als
er mit seinen Beisitzern Simon Vitink und Johann Bremen, in Vollmacht
ihres hochwürdigen Fürsten [des Ordensmeisters] Heinrich von Galen,
Gericht gehalten, Jürgen Treiden als Prinzipal und früherer Besitzer
von Sauß erschienen sei und verlangt habe, es möge dem Helmold Dücker,
Jürgen Rissbyter, Moritz Wrangel und den Brüdern Jürgen und
Johann Live darüber gerichtlich Zeugniß abgenommen werden, was
ihnen von der Grenzscheide zwischen Sauss und Carnal bekannt sei.
Jürgen Treiden wird Schwager der Brüder Live genannt. Es
folgen die weitläufigen hier gleichgiltigen Aussagen. Reval den
10. September 1555.
Källa: Urkunden und Nachrichten zu einer Familiengeschichte der Barone, Freiherren, Grafen und Fürsten Lieven, sid 36
- Sources
- 1. Urkunden und Nachrichten zu einer Familiengeschichte der Barone, Freiherren, Grafen und Fürsten LievenAuthor: Lieven, AlexanderPublishing: Mitau, 1910-1911
- 1a. sid 141
- 2b. sid 11-12
- 3c. sid 24
- 4d. sid 26-27
- 2. Riddarhusets stamtavlor (CD)Author: Gustaf Elgenstierna, uppdaterade till slutet av 1990-talet.Publishing: Stockholm : Riddarhusdirektionen, 2002
- 3. Svenskt Biografiskt Lexikon band 22 sida 751