Martin Brandt's ancestors

Berend (Bernd) Risbiter

1) (fm mm mf ff fm mf mm fm mf)
Born Machters, Jörden, Harrien, Livland
Family with Gertrud von Dönhoff (- >1503)
Married
Notes
Risbit, Bernd, zu Machters. Sein Schweigervater Goswin Donhof giebt seiner, Bernd's Frau den Hof Maydel als Unterpfand 630. Mannrichter in Harrien 676. 77. 90. 759. 60. 96. 816. 49. 53. 64. Von wegen der würdigen Aebtissin zu Reval 77. Vorsteher des Jungfrauen-Klosters zu Reval und des Gutes Nappel, 947. 49. 82. 1027. 1095. Nachweis über den Besitz von Machters gegen ddie Ansprüche von Engelbrecht Tisenhusen 1136.278.


Risbit, Bernd, s. Hausfrau, Gertrud, Goswin Donhoff's T., 332. 63. 630. 1136.


Källa: Pabst, Eduard, Toll, Robert von & Bunge, Friedrich Georg von (red.), Ehst- und Livländische Brieflade: eine Sammlung von Urkunden zur Adels- und Gütergeschichte Ehst- und Livlands, in Uebersetzungen und Auszügen. Abt. 2, Schwedische und polnische Zeit, In Commission bei Kluge & Ströhm, Reval, 1861-1864


1136-1149
Viersehn Erkenntnisse des Harrisch-Wierischen Rathes vom 24 Juni 1539.


Dies sind die Absprache die da geschehen sind im J. 1539, auf St. Jo-
hannis Baptisten zu Mittensommer, zu Beval, wie folgt:


Zwischen dem w. Hrn. Voigt su Wesenberg D. O. und Simon Lode.
(Dieses Urtheil ist im Originalprotocoll in blanco gelassen.)


349 (1136). Zwischen dem achtb. Bernd Rysebyter und Engelbrecht Tysenhusen.


Engelbrecht v. Tysenhusen beschuldigt den achtb. Bernd Rysebyter an-
fänglich um Hof und Güter zu Machters, und producirt zwei Lehn- und Kauf-
briefe, die der sel. Gosswin Donhof auf Hof und Güter zu Machters an sich ge-
bracht, ausgestellt vom O.M. Johann von Mengede, gen Ostkof, daneben noch
einen Kaufbrief auf den Erbnamen, vom sel. Johann Donhof und Reinhold von
Rosen gegeben, und einen Auftrag, von Reinhold von Rosen ausgegeben, lautend
auf Engelbrecht v. T., dazu noch ein Zeugniss von des sel. Johann Donhof Wiss-
lichkeit, bezeugt von drei Gutemannen. Dagegen bringt Bernd Risebiter bei einen
Pfandbrief, von Gosswin Donhof seiner Tochter, Bernd Risebiter's ehelicher Haus-
frau, gegeben auf 4000 Mk., lautend auf Hof und Güter zu Machters, daneben
einen Auftrag von des sel. Johann Donhof Vater, dem alten Haus Donhof, Bernd
Risebiter gethan auf denselben Hof und Güter, welcher Auftrag von Engelbrecht
v. T., weil des "Hauptmanns" Siegel daran gehangen, für "unwentlich" gehalten,
er auch gemeint, dass kein Vater ohne seiner Erben Vollwort seine von seinen
Eltern ererbte Güter den Erben zum Schaden zn verkaufen oder zu versetzen
mächtig sei, er beweise denn "Schatzung" oder Armuth. Worauf Bernd R. ge-
antwortet, dass nach unsern "gewonllicheu" Rechten der Auftrag zu rechter Zeit
nicht beigesprochen sei, und er hoffe, des Artikels unserer Privilegien zu ge-
geniessen, der dahin lautet: So Jemand wäre, der mit allen verlegenen Erbnamen
oder Testamenten Jemand ansprechen wollte, der in Hof und Gütern dreissig Jahr
ruhig gesessen, dess soll der Besitzer geniessen seines allen Besitzes, der An-
sprache nothlos sein und nicht gerichtet werden. Urtheil: Da Bernd R. mit dem
gerichtlichen Auftrag, nach unsern "gewontlichen" Rechten geschehen, Hof und
Güter zn Machters ruhig, ohne gerichtliche Ansprache, über 30 Jahr besessen
und gebraucht, nach Inhalt unserer Privilegien, wiewohl der Auftrag noch viel
älter, so erkennen wir solchen Auftrag bei Macht, da auch von des sel. Hans
Donhof Erben keine Beisprache geschehen. Hiermit sollen sie geschieden sein.


Källa: Est- und Livländische Brieflade: Eine Sammlung von Urkunden zur Adels- und Gütergeschichte Est- und Livlands in Uebersetzungen und Auszügen. Herausgegeben von F. G. v. Bunge und R. v. Toll, Volym 3

  • Sources
  • 1. Genealogisches Handbuch der Baltischen Ritterschaften, Teil: Estland, Band III, sid 39-40 (rättelser och tillägg)
    Author: Stackelberg, Otto Magnus von
    Publishing: Görlitz, 1930
Last updated: 27 Nov 2022